Anlässlich des Holocaust - Gedenktages am 27. Januar hatte eine Abordnung der Gruppe "Frauenfrühstück" der Christuskirche sich vorgenommen, ein Zeichen zu setzen: die in Aschendorf verlegten acht "Stolpersteine" wurden gesäubert und so wieder sichtbarer gemacht. Außerdem bekräftigen die Frauen ein gemeinsames "nie wieder!"
lm nächsten Frühjahr sind die Mitglieder unserer Kirchengemeinde aufgerufen, einen neuen Kirchenvorstand zu wählen. Wahltag ist der 10. März 2024.
AIIe Mitglieder, insbesondere auch jüngere, sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche mitzugestalten.
Die Voraussetzungen dafür regelt das aktualisierte Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG), das die Landessynode 2022 beschlossen hat. Es enthält zahlreiche Neuregelungen. um die Stimmabgabe für die Wahlberechtigten zu erleichtern, die Wahlabläufe für die Kirchengemeinden zu vereinfachen und die Übernahme von Leitungsaufgaben durch junge Menschen zu fördern.
So kann nun jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied für den Kirchenvorstand kandidieren, welches zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands (also am 1. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt. Mindestens ein Mitglied des neuen Kirchenvorstandes sollte am 01.06.2024 das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn sich unter den gewählten Mitgliedern keine entsprechende Person befindet, soll der erweiterte Kirchenvorstand mindestens eine Person aus dieser Altersgruppe zur Berufung vorschlagen. Und wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören.
Die Kirchenvorstandswahl 2024 bietet erstmals neben der Allgemeinen Briefwahl auch die Möglichkeit, online an der Wahl teilzunehmen:
Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 statt. Alle Unterlagen für Brief- und Onlinewahl versendet ein Dienstleister im Auftrag der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers direkt an die Wahlberechtigten.
Weitere beschlossene Änderungen: Die Mindestzahl der zu wählenden Personen in einem Kirchenvorstand liegt nun bei drei. Die Wahlvorschläge brauchen nicht mehr zehn Unterstützerunterschriften und können jederzeit bis 10. Oktober 2023 beim Kirchenvorstand eingereicht werden. Außerdem entfällt eine Auslegung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten sowie die Pflege der Verzeichnisse. Auch die Erfassung der Wahlaufsätze und die Erstellung der Druckvorlage für die Stimmzettel erfolgt zentral.
Weitere lnformationen in gedruckter Form werden von der Landeskirche zur Verfügung gestellt und sind zusätzlich auf der Website www.kirchemitmir.de abrufbar.